Kleinunternehmer-Rechnung erstellen
Rechnung ohne Umsatzsteuer – mit automatischem Kleinunternehmer-Hinweis. Rechtssicher und kostenlos.
Was ist die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG)?
Die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG erlaubt es Selbständigen mit geringem Umsatz, auf die Erhebung von Umsatzsteuer zu verzichten. Das bedeutet:
- Du musst keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen
- Du führst keine Umsatzsteuer ans Finanzamt ab
- Im Gegenzug kannst du keine Vorsteuer geltend machen
Wer kann die Kleinunternehmerregelung nutzen?
Voraussetzungen für 2024/2025:
- Umsatz im Vorjahr: max. 22.000 €
- Voraussichtlicher Umsatz im laufenden Jahr: max. 50.000 €
Was muss auf einer Kleinunternehmer-Rechnung stehen?
Alle regulären Pflichtangaben plus der wichtige Hinweis:
"Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
Wichtig: Dieser Hinweis wird von BlitzRechnung automatisch eingefügt, wenn du den Kleinunternehmer-Toggle aktivierst.
Kleinunternehmer-Rechnung: Häufige Fehler
- ❌ Umsatzsteuer trotzdem ausweisen → Abführungspflicht!
- ❌ Hinweis auf §19 UStG vergessen
- ❌ Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen
- ❌ Umsatzgrenzen überschreiten ohne Umstellung
Vorteile der Kleinunternehmerregelung
Weniger Bürokratie
Keine Umsatzsteuer-Voranmeldung
Preisvorteil
Günstigere Preise für Privatkunden
Einfache Buchhaltung
Einnahmen-Überschuss-Rechnung reicht
Flexibilität
Jederzeit zur Regelbesteuerung wechseln
Österreich: Kleinunternehmerregelung
Auch in Österreich gibt es eine ähnliche Regelung. Die Umsatzgrenze liegt bei 35.000 € netto pro Jahr. BlitzRechnung unterstützt auch österreichische Kleinunternehmer mit korrektem Hinweistext.
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