§19 UStG Kleinunternehmerregelung

Kleinunternehmer-Rechnung erstellen

Rechnung ohne Umsatzsteuer – mit automatischem Kleinunternehmer-Hinweis. Rechtssicher und kostenlos.

Was ist die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG)?

Die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG erlaubt es Selbständigen mit geringem Umsatz, auf die Erhebung von Umsatzsteuer zu verzichten. Das bedeutet:

Wer kann die Kleinunternehmerregelung nutzen?

Voraussetzungen für 2024/2025:

  • Umsatz im Vorjahr: max. 22.000 €
  • Voraussichtlicher Umsatz im laufenden Jahr: max. 50.000 €

Was muss auf einer Kleinunternehmer-Rechnung stehen?

Alle regulären Pflichtangaben plus der wichtige Hinweis:

"Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."

Wichtig: Dieser Hinweis wird von BlitzRechnung automatisch eingefügt, wenn du den Kleinunternehmer-Toggle aktivierst.

Kleinunternehmer-Rechnung: Häufige Fehler

Vorteile der Kleinunternehmerregelung

Weniger Bürokratie

Keine Umsatzsteuer-Voranmeldung

Preisvorteil

Günstigere Preise für Privatkunden

Einfache Buchhaltung

Einnahmen-Überschuss-Rechnung reicht

Flexibilität

Jederzeit zur Regelbesteuerung wechseln

Österreich: Kleinunternehmerregelung

Auch in Österreich gibt es eine ähnliche Regelung. Die Umsatzgrenze liegt bei 35.000 € netto pro Jahr. BlitzRechnung unterstützt auch österreichische Kleinunternehmer mit korrektem Hinweistext.

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